Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
Karussell-Element
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
1 Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die durch die Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
2 Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmenden verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wohnortwechsel der Handwerkskammer umgehend mitzuteilen. Eine adäquate Lehrgangsberatung, besonders für Teilnehmer mit Bildungsgutschein, ist obligatorisch.
3 Entgelte
Die Lehrgangsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.
4 Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.
5 Rücktritt des Teilnehmers
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:
- Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
- 30% des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
- 15% des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden verlangen.
Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. Teilnehmer der Arbeitsagentur (Bildungsgutschein) haben ein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme und bei Wegfall der Förderung gemäß den Richtlinien der Arbeitsagentur.
6 Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
Wenn der Teilnehmer dem Unterricht fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt wurde, bleibt der Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der gesamten Lehrgangsentgelte verpflichtet.
7 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
8 Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
9 Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
10 Hausordnung
Der Teilnehmer hat die Hausordnung/Internatsordnung zu befolgen.
11 Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.
12 Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13 Datenschutz
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Datenschutzes. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges die fördernde Stelle über die erfolgte oder nichterfolgte Teilnahme und die Zahlung der Lehrgangsentgelte unterrichtet wird.
14 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
15 Information nach § 36 VSBG
Die Handwerkskammer Karlsruhe beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Geschlechtsneutrale Formulierung
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Formulierung, z.B. Teilnehmer|innen, verzichtet. Sämtliche Rollenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.